Mit einem Kirchenasyl treten Kirchengemeinden für Menschen ein, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib und Leben oder Menschenrechtsverletzungen drohen. Besondere humanitäre Härten sollen durch das Kirchenasyl vermieden werden.
Kirchenasyl kann dabei immer nur eine temporäre Lösung sein. Ziel ist es, im Austausch mit Behörden eine langfristige Lösung herbeizuführen.
Die Anzahl der Anfragen nach Kirchenasyl in Berlin und Brandenburg übersteigt bei Weitem die Anzahl der Plätze im Kirchenasyl. Kirchengemeinden müssen daher bei der Auswahl der Kirchenasyl-Gäste Prioritäten setzen und auf besondere Härten achten, die sich aus der persönlichen Situation der Menschen ergeben. Diese Auswahl ist oftmals eine sehr schwierige Aufgabe.
Bei der Auswahl lassen sich Kirchengemeinden von einer Vielzahl von Kriterien leiten. Unter anderem sind dabei folgende Fragen relevant:
- Um welche Menschen geht es (Männer/Frauen/Kinder)? Sind darunter besonders vulnerable Personen?
- Liegt die Zuständigkeit bei Behörden in Berlin/Brandenburg? Falls nicht: Gibt es eine enge Anbindung an in Berlin/Brandenburg lebenden Verwandte, die z.B. bei Traumatisierungen eine wichtige stabilisierende Rolle spielen, so dass ausnahmsweise Menschen aus anderen Bundesländern ins Kirchenasyl aufgenommen werden? Gibt es andere gewichtige Gründe die für ein Kirchenasyl aus anderen Bundesländern sprechen?
- Liegen Traumatisierungen – eventuell sogar Mehrfachtraumatisierungen – vor? (Können darüber eventuell sogar Nachweise darüber erbracht werden?)
- Gab es Gewalterfahrungen, z.B. durch staatliche Stellen, bewaffnete Gruppen, oder in Beziehungen?
- Spielen Diskriminierungen aufgrund geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen eine besondere Rolle?
- Besteht im Rahmen von Dublin-Rückführungen die besondere Gefahr von Kettenabschiebungen in das Herkunftsland und damit verbundene Gefahren für Leib und Leben?
- Kommt es zu einer besonders schwerwiegenden Kombination von mehreren dieser Härten?
Personen, die Schutz im Kirchenasyl suchen (und die in Berlin oder Brandenburg registriert sind), können sich in unserer Beratungsstelle beraten lassen. Für unsere Arbeit ist es hilfreich, wenn Sie bereits in Ihrer Anfrage darlegen, welche individuellen Gründe und humanitären Härten in Ihrer Situation für ein Kirchenasyl sprechen. Für ein Beratungsgespräch benötigen Sie einen Termin in unserer Beratungsstelle.