Der Verein Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg veröffentlichte am 29. Januar 2026 einen Bericht zu den Auswirkungen des Dublin-Verfahrens auf Asylsuchende, die über die Route Belarus und Polen nach Deutschland gekommen sind: „Keine systemischen Mängel“??? Die Nachwirkungen der Dublin-Überstellungen nach Polen.

Dieser Weg ist voller Brutalität und Menschenrechtsverletzungen für die Menschen auf der Flucht, vor allem an der polnisch-belarussischen Grenze, aber auch an der deutsch-polnischen Grenzen. Nach der Dublin-III-Verordnung wäre Polen für die Prüfung der Asylanträge und den Schutz dieser Menschen zuständig, da es das erste Land in Europa ist, das sie auf dieser Route betreten.
In dem Bericht kommen vor allem Jurist:innen aus Polen zu Wort. Sie beschreiben systematische Mängel im polnischen Asylsystem. Zu diesen gehört vor allem, dass seit dem letzten Jahr Geflüchtete, die über Belarus eingereist sind, in Polen keinen Asylantrag mehr stellen können – unter dem Vorwand der polnischen Regierung, gegen ihre „Instrumentalisierung” vorzugehen.
Im Bericht werden aber auch andere Mängel benannt: Die regelhafte Inhaftierung, die sogar schon für alleinreisende 15-jährige Kinder erlaubt ist, unzureichende Versorgung, sowie ein hohes Risiko, aus dem Asylverfahren ausgeschlossen zu werden. Für alle Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens überstellt werden, besteht somit kaum Schutz vor einer Abschiebung in das Herkunftsland.
Dieser Bericht, der aus dem im September 2023 ins Leben gerufenen Projekt „Chain of violence: non-European asylum seekers along Belarus-Poland-Germany flight route” hervorgegangen ist, zeigt im Detail, dass Rückführungen im Dublin-Verfahren nach Polen unterbleiben müssen, weil die Betroffenen der Gefahr von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind. Das sehen inzwischen auch einige, wenn auch noch zu wenige, Verwaltungsgerichte in Deutschland so.
Bericht: „Keine systemischen Mängel“??? Die Nachwirkungen der Dublin-Überstellungen nach Polen









