08.05.2020

Einblick in die alltägliche Arbeit unserer Beraterin, Cecilia Juretzka

Die Beratung läuft, auch ohne Präsenz in der Flüchtligskirche, unvermittelt weiter.
Unsere Beraterin, Cecilia Juretzka, gibt uns einen kleinen Einblick in ihre alltägliche Arbeit:

Die Beratung erfolgt derzeit ganz überwiegend im home office über Mail, Telefon, Whatsapp und Videokonferenzen. Nur sehr vereinzelt werden persönliche Termine ausgemacht, wenn zB umfangreiche Dokumente ausgetauscht werden müssen und Eile geboten ist. Dabei wird sehr auf die Einhaltung der aktuellen Empfehlungen geachtet. Die Beratung auf diesem Weg ist zwar zT aufwändiger als sonst, sie funktioniert aber insgesamt erstaunlich gut. Daher soll zunächst einmal auch weiterhin keine reguläre persönliche Beratung angeboten werden, um keine unnötigen Ansteckungsquellen zu schaffen.Die Zahl der Anfragen ist unverändert hoch. Zum einen haben viele Klienten coronaunabhängige Fragen (Möglichkeiten der Erteilung unbefristeter Aufenthaltstitel, Fragen zum Familiennachzug, Studienaufenthalt etc etc). Auch die Arbeit an Kirchenasylen geht weiter. Zum anderen haben sowohl Gemeinden als auch Betroffene zahlreiche Fragen, die direkt oder indirekt mir Corona in Zusammenhang stehen.Zwar sind derzeit alle Dublin-Abschiebungen ausgesetzt. Auch andere Abschiebungen finden aus Berlin wohl nicht statt, für viele Länder sind sie komplett ausgeschlossen. Insgesamt dürften nur sehr vereinzelt Abschiebungen stattfinden, genauere Kenntnis bzw eine offizielle Bestätigung habe ich trotz Nachfragen nicht erhalten können.Insbesondere in Dublinfällen haben sich zwei Fragenkomplexe herausgeschält:Zum einen die Frage nach dem Ablaufen der 6- bzw. 18-monatigen Überstellungsfrist. Da das Bamf in ALLEN Fällen eine Aussetzung der Frist vornimmt und dies auch schriftlich mitteilt, sind Betroffene und Gemeinden verunsichert, was dies im Einzelfall bedeutet. Leider ist dazu eine eindeutige Beratung um Moment nicht möglich. Schon die Erläuterung des Sachverhalts ist schwierig, da es um juristisch komplizierte Sachverhalte geht. Zum einen wird unter Juristen (offenbar einschließlich Gerichten) ganz überwiegend davon ausgegangen, dass das Vorgehen rechtswidrig ist. Andererseits müsste die Aussetzung rein rechtlich dazu führen, dass die Frist nach Ende der Coronazeit neu zu laufen beginnt. Dazu hat das Bamf sich jedoch meiner Kenntnis nach nicht geäußert. Dementsprechend ist die Verunsicherung groß – insbesondere bei denen, bei denen die Frist schon bald ablaufen würde und die nun nicht wissen, ob das tatsächlich geschehen wird. Ich habe die Situation im Blick und informiere so gut es eben geht.Zum anderen ist den Personen, die sich im Dublinverfahren befinden, bewusst, dass die Aussetzung der Abschiebungen auch wieder zu Ende gehen wird – sie machen sich weiter Sorgen, dass sie dann abgeschoben werden können, so dass es nach wie vor Anfragen zu Kirchenasyl gibt, die auch geprüft werden müssen.Einige Kirchenasyle wurden aufgrund der ausgesetzten Abschiebungen beendet. Da Vorsprachen bei der Ausländerbehörde und beim LAF nicht einfach so möglich sind, musste die „Rückkehr ins System“ individuell geregelt werden, das war aber jeweils möglich.Mühsam für alle Beratenden sind derzeit die ständigen Änderungen in der praktischen Vorgehensweise der Behörden als bei der Auslegung der geltenden Bestimmungen und die damit verbundene Unsicherheit. Andererseits erfährt man im Einzelfall auch ein hohes Maß an Flexibilität.

logo Jesuiten-Flüchtlingsdienstlogo Flüchtlingsrat Berlinlogo Aktion Menschlogo Heilig Kreuz - PassionLOGO Bé-Ruys-Fondslogo diakonielogo Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz