01.06.2022

Kriegsflüchtlinge gleich behandeln! – eine politische Erklärung

Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine begegnete die EU den fliehenden Menschen mit einer großzügigen Geste: Geflüchteten aus der Ukraine wurde auf Grundlage der Richtline 200/55 EG, umgesetzt in deutsches Recht im § 24 AufenthG, unbürokratisch vorübergehender Schutz gewährt. Sie müssen sich nicht einem langwierigen Asylverfahren unterziehen, erhalten unmittelbar nach ihrer Registrierung eine Aufenthalts -und Arbeitserlaubnis und genießen EU-weite Freizügigkeit. Die Unterhaltsleistungen sollen von den Leistungen nach AsylbLG auf die Grundsicherung gemäß dem SGB umgestellt werden.

Wir begrüßen, dass Geflüchteten aus einem Kriegsgebiet schnell und unbürokratisch geholfen wird. Die Verwaltungen sind mit diesem Vorgehen nicht mehr als sonst überfordert. Aus der Zivilgesellschaft gibt es ebenfalls Zustimmung. Alle sind in dem Willen vereint, den von Kriegshandlungen Betroffenen bestmöglichen Schutz zu bieten.

In der öffentlichen Wahrnehmung scheint jedoch zu verblassen, dass auch noch an anderen Orten unserer Erde grausame Kriege toben, deren Opfer leiden und hilfsbedürftig sind. Trotz der Tatsache, dass auch sie vor kriegerischen Auseinandersetzungen fliehen mussten und müssen, haben sie in Deutschland keinen vergleichbaren Schutz zu erwarten. Sie unterliegen weiterhin einem langwierigem Asylverfahren mit ungewissem Ausgang, Aufenthalts- und Arbeitsbeschränkungen und erhalten geringere Sozialleistungen.

Viele der seit 2015 zu uns geflohenen Menschen z.B. aus Syrien und Afghanistan haben bis heute keinen gesicherten Aufenthalt und eine unklare Bleibeperspektive. Zugleich werden an den Außengrenzen der EU Geflüchtete abgewiesen oder in Lager gesperrt. Es finden illegale push-backs statt und die Seenotrettung wird privaten Akteuren überlassen, sogar kriminalisiert.

Eine Ungleichbehandlung von Kriegsflüchtlingen ist also offensichtlich und schlägt sich bisweilen in unverhohlenem Rassismus nieder. Sie sorgt für großen Unmut bei Betroffenen, schürt Ressentiments und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.  

Wir begrüßen ausdrücklich die jetzt vollzogene Wende in der Flüchtlingspolitik. Sie zeigt, dass ein rechtlicher Rahmen für einen humaneren Umgang vorhanden und praktikabel ist. Daher fordern wir neben einer Willkommenskultur (auch in den Behörden) die rechtliche Gleichstellung und administrative Gleichbehandlung für alle Kriegsgeflüchteten.  Das betrifft sowohl die bereits hier lebenden Geflüchteten z.B. aus Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia und dem Jemen als auch künftig um Schutz vor Krieg und Verfolgung Nachsuchende.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich unablässig für eine gemeinsame an den Menschenrechten orientierte, humane Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union einzusetzen. Dass es möglich ist, zeigt sich in diesen Tagen.

Erste Mitunterzeichnerin ist die Initiative „Beim Namen nennen“ 2022, Berlin

Diese Erklärung kann auch von Ihnen persönlich und von weiteren Initiativen unterstützt werden. Ihr Name erscheint hier auf der Homepage von Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg.

Unterstützer*innen:

Initiative „Beim Namen nennen“ 2022, Berlin;

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